Genehmigungsverfahren

 

Bei der Planung und Durchführung von Projekten sind eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten und Genehmigungsverfahren bei den verschiedensten Behörden zu beantragen. Da die föderale Struktur Deutschlands zu einer recht unterschiedlichen Genehmigungspraxis auf Länderebene führt, können Verfahrensdurchführung, Arbeitsaufwand und Bearbeitungszeit von Bundesland zu Bundesland variieren.

Grundsätzlich binden wir die Genehmigungsbehörden möglichst frühzeitig in ein Projekt ein, um bereits im Vorfeld sämtliche Anforderungen detailliert abstimmen zu können. Auf diese Weise erzielen wir eine Genehmigungsablaufplanung und Genehmigungsanträge, die von vornherein den Vorgaben der Behörden entsprechen.

Folgende Gesetze sind von Relevanz:

  1. Bundesberggesetz (BBergG)
  2. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  3. die jeweiligen bundeslandspezifischen Verordnungen zu BBergG und WHG
  4. Baurecht (BauGB)
  5. Umweltrecht (BimschG, UVPG, SUP, BnatSchG)
  6. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Wir erstellen Ihre Antragsunterlagen und begleiten die Zulassungsverfahren für:

  • Bergrechtliche Aufsuchungserlaubnisse
  • Bergrechtliche Betriebsplanverfahren (Hauptbetriebspläne, Sonderbetriebspläne, etc.)
  • Betriebsplan hydraulische Tests mit wasserrechtlicher Genehmigung
  • Betriebsplan Inproduktionssetzungsarbeiten
  • Wasserrechtliche Genehmigung zum Fördern und Injizieren von Wasser
  • Bergrechtliche Bewilligung der Gewinnung